Kosten:

Eine hohe Kostentransparenz gehört für mich zum Selbstverständnis.

 

In der Regel arbeite ich bei meinen Beratungsmandaten mit Honorarvereinbarungen, die es meinen Mandanten ermöglichen die Höhe der Kosten vorab einzuschätzen.

Die Stundensätze werden individuell und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit angepasst vereinbart.

 

Selbstverständlich wird ein nicht unerheblicher Teil meiner Mandate, insbesondere Verbrauchermandate, auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit meist auf Grundlage des Streitwertes abgerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt
Claus Hochgrebe

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